In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie teilt das Schulministerium am 11. Dezember folgendes mit:

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Ministerpräsident Laschet empfiehlt den Eltern ausdrücklich, von diesem Recht auf Befreiung vom Präsenzunterricht Gebrauch zu machen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich (per mail an die Schule bis Sonntagabend) an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. ....

In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt.

 

Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.

Das gilt auch für Schüler*innen, die aus familienorganisatorischen Gründen zur Schule gehen müssen (Notbetreuung). Die Eltern beider Gruppen werden gebeten, dies kurzfristig bei der Schule anzuzeigen.

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Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen.

Das Lernen und Arbeiten zu Hause (Moodle), ....  gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.

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Für den Fall, dass in der kommenden Woche Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt sind, wird geprüft, was davon gänzlich entfallen kann. Für die Schüler*innen der Jahrgänge 9 und 10 werden am Montag und Dienstag noch Klassenarbeiten stattfinden.

Die Fachlehrkräfte informieren die Schüler*innen aller jahrgänge über alternative möglichkeiten der Leistungsbewertung zum Halbjahresende.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.

 

 

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