An der Gesamtschule Neukirchen-Vluyn wird empfohlen, auch ab 1. September im Unterricht noch eine MNB (Maske) zu tragen.  Ausnahmen werden mit den jeweiligen Fach- und Klassenlehrern besprochen und vereinbart. Die Schüler*innen müssen weiterhin ihre Maske für die Wege im Unterrichtsraum und für die Pausen mit sich führen.

 

Entsprechend der Ankündigung von Herrn Ministerpräsident Laschet endet die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht am 31. August. Die Maskenpflicht im Schulgebäude und auf dem Schulhof wird weiterhin gelten. 

Angesichts der beengten räumlichen Verhältnisse in vielen Klassenzimmern und der großen Schülerzahl in den Lerngruppen sehen wir den Wegfall der Masken mit Sorge.  Es gibt Kinder mit relevanten Vorerkrankungen, die sich nur wegen der Masken sicher in der Schule fühlten und deren Eltern sich bereits mit Sorge bei der Schule gemeldet haben. Ebenso haben nach den Sommerferien Kolleg*innen, die einer Risikogruppe angehören, ihren Dienst nur wieder aufgenommen, weil sie sich durch die MNB einigermaßen geschützt fühlten. 

Den Gesundheitsschutz, der mit dem Tragen einer MNB verbunden ist, generell aufzugeben, fällt uns schwer. In der schulischen Gemeinschaft spielt die Übernahme von Verantwortung für andere eine große Rolle. Daher sollte die Rücksichtnahme auf Menschen, die gravierend unter einer COVID19-Erkrankung zu leiden hätten, Priorität haben gegenüber der persönlichen Befindlichkeit.

Darum hat der Eilausschuss der Schulkonferenz unter Beteiligung von Lernenden, Lehrenden und Eltern folgende Regelung einstimmig empfohlen: 

  • Schüler*innen und Schüler betreten den Unterrichtsraum mit Maske und nehmen ihren Platz ein. 
  • Die Lehrkraft entscheidet je nach Situation, ob die Maske abgelegt werden darf.

Situationen, in denen die Maske abgelegt werden darf, könnten zum Beispiel sein: 

  • Die Abstandsregel kann eingehalten werden.
  • Die Lehrkraft gestattet Schüler*innen alternierend die Maske für kurze Zeit abzulegen.
  • etc.

Die Praxis wird in den nächsten vierzehn Tagen überprüft und in der Schülervertretung besprochen, um dann weitere Möglichkeiten, die Maskenpflicht auszusetzen, auf Machbarkeit zu überprüfen. 

 

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